JUGENDURLAUB

Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 30 Jahre, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können gemäss Obligationenrecht (OR Art 329e) Jugendurlaub beziehen.

Jugendurlaub gibt es für maximal 5 Arbeitstage pro Jahr. Er kann auch tage- und halbtageweise bezogen werden. Der Urlaub ist unbezahlt. Der Jugendurlaub kann für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit in der ausserschulischen Jugendarbeit und für die dafür notwendigen Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden.


Leitende Tätigkeit

Unter eine betreuende Tätigkeit fällt zum Beispiel:

  • Durchführung, Vorbereitung und Organisation von Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabenden, Wochenendaktivitäten, Lagern und Kursen
  • Leiten einer Lager- und Kursgruppe
  • Betreuende Tätigkeit
  • Verantwortung für eine Lagerküche
  • Betreuung einer Behinderten-Gruppe oder Animation in Jugendtreffs
  • Beratende Tätigkeit

Dazu gehören unter anderem:

  • Tätigkeit als J+S-Experte
  • Tätigkeit als Fachexperte, Ausbildner, Instruktor

Video Jugendurlaub | SAJV


Kontakt | Sekretariat

Katja Blaser
Cevi Region Bern
Rabbentalstrasse 69
3013 Bern


Cevi Region Bern, Jugendurlaub, Bild - Potenzial13 2018
Cevi Region Bern, Jugendurlaub
Cevi Reigon Bern, Jugendurlaub, Bild - Potenzial13 2018
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