LOTTERIEFONDS
Der Lotteriefonds unterstützt Jugendorganisationen mit einem jährlichen Pro-Kopf Beitrag. Seit 2021 werden die Beiträge aus dem Lotteriefonds direkt an die Cevi-Vereine und Cevi-Ortsgruppen ausgerichtet. Der Cevi Region Bern als Regionalverband kann keine Beiträge mehr ersuchen.
Die Pro-Kopf Beiträge werden jährlich pro Mitglied im Alter zwischen 5 und 20 Jahren ausgerichtet.
Beitragsberechtigte Organisationen
Cevi-Vereine und Ortsgruppen mit vereinsähnlicher Struktur, welche Mitglied beim Cevi Region Bern sind.
Beiträge aus dem Lotteriefonds
Jahresbeitrag bis max. 50 Franken pro Vereinsmitglied (gemäss Statuten)oder Ortsgruppenmitglied zwischen 5 und 20 Jahre, Auszahlung direkt an den Cevi-Verein.
Gemäss der Musterstatuten für Ortsgruppen-Vereine sind automatisch alle ab 14 Jahren ein Aktivmitglied (Art. 6a), welche sich regelmässig im Sinne des Vereins-Zweck engagieren. D.h. alle Hilfsleiter*innen und Leiter*innen ab 14 und bis 20 Jahre. Alle Teilnehmer*innen, welche regelmässig an den Aktivitäten des Ortsgruppen-Vereins teilnehmen (und vielerorts einen jährlichen Beitrag bezahlen), gelten gemäss den Musterstatuten als Gruppenglieder (Art 7). Gruppenglieder ab 5 Jahre sind ebenfalls beim Lotteriefonds beitragsberechtigt.
Gesuch einreichen
Im Juni, direkt durch den Cevi-Verein/die Ortsgruppe mittels Online-Formular.
Benötigte Unterlagen
Mitglieder-Liste gemäss Vorlage des Lotteriefonds (Vereins-/Ortsgruppen-Mitglieder zwischen 5 und 20 Jahren), Vereins-Statuten oder Bestätigung der vereinsähnlichen Struktur und Einzahlungsschein.
Gesuch einreichen
Das Gesuch beim Lotteriefonds wird jährlich im Juni (01.-30. Juni) für das laufende Jahr eingereicht.