LOTTERIEFONDS
Der Lotteriefonds unterstützt Jugendorganisationen mit einem jährlichen Pro-Kopf Beitrag. Seit 2021 werden die Beiträge aus dem Lotteriefonds direkt an die Cevi-Vereine und Cevi-Ortsgruppen ausgerichtet. Der Cevi Region Bern als Regionalverband kann keine Beiträge mehr ersuchen.
Die Pro-Kopf Beiträge werden jährlich pro Mitglied im Alter zwischen 5 und 20 Jahren ausgerichtet.
Beitragsberechtigte Organisationen
Cevi-Vereine und Ortsgruppen mit vereinsähnlicher Struktur, welche Mitglied beim Cevi Region Bern sind, ihren Sitz im Kanton Bern haben und deren Angebote primär auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind.
Beiträge aus dem Lotteriefonds
Jahresbeitrag bis max. 50 Franken pro Vereinsmitglied (gemäss Statuten)oder Ortsgruppenmitglied zwischen 5 und 20 Jahre, Auszahlung direkt an den Cevi-Verein.
Gemäss der Musterstatuten für Ortsgruppen-Vereine sind automatisch alle ab 14 Jahren ein Aktivmitglied (Art. 6a), welche sich regelmässig im Sinne des Vereins-Zweck engagieren. D.h. alle Hilfsleiter*innen und Leiter*innen ab 14 und bis 20 Jahre. Alle Teilnehmer*innen, welche regelmässig an den Aktivitäten des Ortsgruppen-Vereins teilnehmen (und vielerorts einen jährlichen Beitrag bezahlen), gelten gemäss den Musterstatuten als Gruppenglieder (Art 7). Gruppenglieder ab 5 Jahre sind ebenfalls beim Lotteriefonds beitragsberechtigt.
Gesuch einreichen
Im Juni, direkt durch den Cevi-Verein/die Ortsgruppe mittels Online-Formular.
Benötigte Unterlagen
Mitglieder-Liste gemäss Vorlage des Lotteriefonds (Vereins-/Ortsgruppen-Mitglieder zwischen 5 und 20 Jahren), Vereins-Statuten oder Bestätigung der vereinsähnlichen Struktur und Einzahlungsschein.
Gesuch einreichen
Das Gesuch beim Lotteriefonds wird jährlich im Juni (01.-30. Juni) für das laufende Jahr eingereicht.