Erbschaften und Legate

Der Cevi ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter anderem eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Menschen können uns dabei unterstützen – mit ihrem letzten Willen, dem Testament.

Den Cevi im Nachlass zu berücksichtigen heisst, dass man sich über das Ableben hinaus für die Jugend und damit für eine positive gesellschaftliche Zukunft einsetzt.

Alle Informationen rund um die letzte Reise findet man auf www.deinAdieu.ch.

Hier finden man alles über die Errichtung eines Testaments, Patientenverfügung, aber auch was zum Beispiel eine Beerdigung in einer Gemeinde oder eine Urne kostet.

DeinAdieu ist ein unabhängiges Portal für Menschen, die ihre letzte Reise selbst in die Hand nehmen möchten. Für Angehörige, die sich und ihrer Familie ein selbstbestimmtes Sterben ermöglichen wollen.


Änderungen im Schweizer Erbrecht ab 01.01.2023

Das Schweizer Erbrecht wurde umfassend revidiert. Die Änderungen treten ab 01. Januar 2023 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Der Pflichtteil des Nachlasses wurde auf höchstens 50% reduziert. Dies bedeutet, dass die Erblasser*innen über einen grösseren Anteil ihres Nachlasses frei verfügen und diesen z.B. einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen können.
  • Die Erhöhung des frei verfügbaren Anteils des Nachlasses erfolgt durch eine Reduktion des Pflichtteils für die Nachkommen und den Wegfall des Pflichtteils für die Eltern der oder des Erblasser*in.
  • Besteht ein Erbvertrag über das ganze Vermögen der oder des Erblasser*in, darf dieses grundsätzlich nicht mehr durch Schenkungen oder Spenden verkleinert werden.

Weitere Informationen sind bei unserem Partner DeinAdieu.ch zu finden: Zum Artikel


Nationale Zusammenarbeit im Bereich Erbschaften und Legate

Die Möglichkeit, seinen letzten Willen über das Portal www.deinAdieu.ch festzuhalten, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Cevi Schweiz und weiteren Cevi Regionalverbänden an. 

Wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, wird die Erbschaft oder das Legat wie folgt aufgeteilt:

  • 50% an den Cevi Schweiz (wobei ein Teil davon in den Projektfonds geht, mit welchem z.B. regionale Lager und Projekte finanziert werden)
  • 50% wird unter den beteiligten Regionalverbänden aufgeteilt

Ansprechperson

Sehr gerne stehen wir für Fragen auch persönlich zur Verfügung. Alle Fragen werden streng vertraulich behandelt und sind natürlich unverbindlich.

Tobias Flotron, 031 333 80 70, tobias.flotron@ceviregionbern.ch

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