Anmeldebestimmungen 2013
Teilnahmeberechtigung
Wir bitten dich, die Anmeldetermine einzuhalten. Anmeldungen aus anderen Verbänden und Cevi-Regionen sind willkommen. Mitglieder des Cevi Region Bern werden grundsätzlich bevorzugt. FrühbucherInnen erhalten bei den meisten Angeboten einen Rabatt. Für Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden folgende Zuschläge zur Deckung des administrativen Mehraufwandes erhoben: Wochenkurse Fr. 25.– / kürzere Angebote Fr. 10.–.
Die Kurse müssen als Ganzes besucht werden.
Es besteht keine Teilnahmeberechtigung zu Kursen, wenn der Kursbeitrag nicht vor Kursbeginn bezahlt wurde.
In der Regel werden keine Teilnahmebestätigungen versendet. Detaillierte Informationen zu den Angeboten werden etwa 2 Wochen vor Beginn des Kurses zugestellt.
Bei Abmeldungen berechnen wir vom Kursbeitrag:
50% nach Anmeldeschluss
100% ab 5 Tage vor Kursbeginn oder bei unentschuldigtem Fernbleiben
Erfolgt die Abmeldung gesundheitsbedingt (Arztzeugnis) oder aus familiären Gründen (Bestätigung Abteilungsleitung) wird der Kursbeitrag zurückerstattet. Die Bestätigung muss bis 10 Tage nach Kursbeginn dem Sekretariat des Cevi Region Bern zugestellt werden.
Finanzen
Erkundige dich, ob du von deiner Abteilung, deinem Ten Sing, deiner startup-Gruppe oder der Kirchgemeinde einen Beitrag an den Kurs erhältst.
Unterstützung bietet zudem der Blahafonds. Ein Fonds der speziell für die Ausbildung von CevianerInnen eingerichtet wurde. Bei Interesse melde dich auf dem Sekretariat.
Versicherung
Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
Fotos und Filme
Während den Kursen werden üblicherweise Fotos und Filme gemacht. Mit der Anmeldung wird zugestimmt, dass diese für interne Zwecke weiterverwendet werden können (z.B. Foto-CD für TeilnehmerInnen, Kursprospekt, Homepage). Bitte melde dich vor dem Kurs beim Sekretariat, wenn du damit nicht einverstanden bist.
Jugendurlaub
Personen in einem Arbeitsverhältniss bis zum vollendeten 30. Altersjahr, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können gemäss Obligationenrecht (OR Art 329e) Jugendurlaub beziehen. Mehr...


