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Jugendurlaub
Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 30 Jahre, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können gemäss Obligationenrecht (OR Art 329e) Jugendurlaub beziehen. Jugendurlaub gibt es für maximal 5 Arbeitstage pro Jahr. Er kann auch tage- und halbtageweise bezogen werden. Der Urlaub ist unbezahlt. Der Jugendurlaub kann für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit in der ausserschulischen Jugendarbeit und für die dafür notwendigen Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden. Leitende TätigkeitZu einer leitenden Tätigkeit gehört beispielsweise: - Durchführung, Vorbereitung und Organisation von Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabenden, Wochenendaktivitäten, Lagern und Kursen
- Leiten einer Lager- und Kursgruppe
Betreuende TätigkeitUnter eine betreuende Tätigkeit fällt zum Beispiel: - Verantwortung für eine Lagerküche
- Betreuung einer Behinderten-Gruppe oder Animation in Jugendtreffs
BeratendeTätigkeitDazu gehören unter anderem - Tätigkeit als J+S-Experte
- Tätigkeit als Fachexperte, Ausbildner, Instruktor
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